- Jede Zahl hat eine Quelle, ein Prüfdatum und ein Ablaufdatum.
- Amtliche Quellen zuerst; unsichere Zahlen kennzeichnen wir.
- Fehler korrigieren wir schnell und offen, mit Datum.
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Jede Zahl bei Traplifts hat eine Quelle und ein Prüfdatum. Finden wir oder Sie einen Fehler, korrigieren wir ihn so schnell wie möglich. Hier lesen Sie, welche Quellen wir nutzen und wie.
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- Welche Quellen nutzen wir?
- Wie sehen Sie, wann eine Zahl geprüft wurde?
- Was tun wir mit unsicheren Zahlen?
- Was tun wir, wenn ein Fehler auf der Seite steht?
- Dürfen andere unsere Zahlen nutzen?
- Kennen Sie eine bessere Quelle?
Welche Quellen nutzen wir?
Am liebsten amtliche Quellen. Danach schauen wir in dieser Reihenfolge:
- Gesetze und Behörden, zum Beispiel das Sozialgesetzbuch, das Bundesgesundheitsministerium und die KfW.
- Verbraucherschutz, zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
- Wissenschaftliche Studien, etwa systematische Übersichtsarbeiten.
- Hersteller, für Modelle, Ausstattung und die Preise, die sie selbst nennen.
- Vergleichsseiten und Medien, nur wenn es keine bessere Quelle gibt. Das sagen wir dann dazu.
Wir nutzen keine Quellen ohne Datum oder ohne Urheber. Foren und einzelne Erzählungen gelten bei uns nicht als Beleg.
Wie sehen Sie, wann eine Zahl geprüft wurde?
Unter jeder Seite steht „Quellen geprüft am“ mit einem Datum. Bei Geld und Gesundheit setzt ein Mensch dieses Datum erst nach der Prüfung.
Jede Zahl hat auch ein Ablaufdatum. Danach prüfen wir sie neu. Eine abgelaufene Zahl nehmen wir von der Seite.
Ein Beispiel: Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026. Zu diesem Betrag gehören eine Quelle im Gesetz, ein Prüfdatum und ein Ablaufdatum.
Was tun wir mit unsicheren Zahlen?
Ist eine Zahl unsicher, sagen wir das. Zum Beispiel, wenn sie aus nur einer Quelle stammt oder aus einer kleinen Umfrage.
Wissen wir etwas nicht, schreiben wir das auch. Dann verweisen wir auf die Stelle, die es weiß, etwa Ihre Pflegekasse.
Was tun wir, wenn ein Fehler auf der Seite steht?
Wir korrigieren ihn so schnell wie möglich und sagen das offen. So läuft es ab:
- Sie melden den Fehler über das Kontaktformular.
- Ein Mensch prüft die Meldung und antwortet innerhalb eines Werktags per E-Mail.
- Stimmt die Meldung, passen wir die Seite an.
- Bei einem wichtigen Fehler setzen wir unten auf die Seite eine Korrektur mit Datum.
Ändert sich eine Regel, sehen Sie das im Zuschuss-Tracker.
- Geplant
Machineverordening (EU) 2023/1230
Neue EU-Maschinenverordnung, auch für Treppenlifte. Fragen Sie nach CE-Erklärung und EN 81-40.
Offizielle Quelle - Geplant
Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Kabinettsentwurf beschlossen. Keine Änderung am Zuschuss von 4.180 € gefunden; Bundesrat bis 18.12.2026.
Offizielle Quelle - Beendet
KfW 455-B Zuschuss
Budget 2026 ausgeschöpft, Antragsstopp. Der Kredit KfW 159 bleibt möglich.
Offizielle Quelle - Gilt jetzt
Zuschuss Pflegekasse §40 SGB XI
Erhöht auf 4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen).
Offizielle Quelle
Wir prüfen die Quellen täglich. Stimmt etwas nicht? Schreiben Sie uns.
Dürfen andere unsere Zahlen nutzen?
Ja, unsere eigenen Zahlen darf jeder mit Quellenangabe nutzen. Das gilt für den Preisindex, die Zahlen und Fakten und den Zuschuss-Tracker.
Wir teilen sie unter der Lizenz CC BY 4.0. Wer sie nutzt, nennt Traplifts als Quelle.
Kennen Sie eine bessere Quelle?
Eine bessere oder neuere Quelle hören wir gern. Schicken Sie sie über das Kontaktformular. Wie wir Quellen gewichten, lesen Sie auch in unserer Methode.
Häufige Fragen
Woher kommen die Zahlen bei Traplifts?
Vor allem aus Gesetzen, von Behörden und Verbraucherzentralen. Herstellerpreise kennzeichnen wir als solche.
Wie aktuell sind die Zahlen?
Unter jeder Seite steht das Prüfdatum. Abgelaufene Zahlen nehmen wir von der Seite.
Wie melde ich einen Fehler?
Über das Kontaktformular. Ein Mensch antwortet innerhalb eines Werktags per E-Mail.
Darf ich Ihre Zahlen verwenden?
Ja, unsere eigenen Zahlen unter CC BY 4.0, mit Traplifts als Quelle.
Nutzen Sie Foren als Quelle?
Nein. Foren und einzelne Erzählungen gelten bei uns nicht als Beleg.
Ohne Telefonnummer. In 2 Minuten Preisspanne und passender Typ.
Quellen
- § 40 SGB XI (dejure.org)
- Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
- Creative Commons: Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0)
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI, per Pflegebedürftigem: dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)