Treppenlift-Zuschuss nach Bundesland 2026: alle 16 Länder

Welches Bundesland fördert 2026 den Treppenlift? Tabelle aller 16 Länder mit Form, Status und Link, dazu die Bundeswege von Pflegekasse, KfW und Steuer.

Von der Redaktion von Traplifts · Aktualisiert 25. Oktober 2026 · Jede Zahl mit Quelle

Kurz gesagt
  • Pflegekasse in allen Ländern: bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Person mit Pflegegrad – immer zuerst beantragen.
  • Zehn Länder haben ein eigenes Programm für Selbstnutzer, drei davon mit unbekanntem Status 2026.
  • Treppenlift ausdrücklich genannt: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
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  1. Welches Bundesland fördert den Treppenlift?
  2. Was bedeuten „offen“, „unbekannt“ und „geschlossen“?
  3. Zuschuss oder Darlehen: wo liegt der Unterschied?
  4. Welche bundesweiten Zuschüsse gelten auch in allen Bundesländern?
  5. In welcher Reihenfolge stellen Sie die Anträge?
  6. Wo bekommen Sie im eigenen Land Beratung?
  7. Wie geht es weiter?

Zehn von 16 Bundesländern haben 2026 ein eigenes Programm, das den barrierefreien Umbau für Menschen im eigenen Zuhause fördert. Bei drei davon ist der Status für 2026 unbekannt. Sechs Länder bieten Selbstnutzern nichts Eigenes an oder haben ihr Programm geschlossen.

Überall gilt dagegen der Zuschuss der Pflegekasse: bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Person mit Pflegegrad. Er ist fast immer der erste und wichtigste Schritt.

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Welches Bundesland fördert den Treppenlift?

Die Tabelle zeigt den Stand vom Oktober 2026. Sie beruht auf der Förderdatenbank des Bundes und den Seiten der Landesförderbanken.

Land Landesprogramm für Selbstnutzer Form Status 2026 Mehr
Baden-Württemberg nein – nur beim Hauskauf (L-Bank) Darlehen + Tilgungszuschuss unbekannt Seite Baden-Württemberg
Bayern ja Darlehen bis 10.000 € offen Seite Bayern
Berlin nein – nur für Vermieter (IBB) Darlehen unbekannt Seite Berlin
Brandenburg ja, auch für Mieter Zuschuss bis 14.000 € (Lifte) offen bis 31.12.2028 Seite Brandenburg
Bremen nein – nur für Vermieter (BAB) Darlehen und Zuschuss offen Seite Bremen
Hamburg ja (umfassender Umbau) Zuschuss bis 20.000 € offen Seite Hamburg
Hessen ja, Treppenlift genannt Zuschuss 50 %, Lift max. 6.500 € offen, nach Haushaltslage Seite Hessen
Mecklenburg-Vorpommern ja, auch für Mieter Zuschuss max. 4.500 € unbekannt Seite Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen ja Zuschuss bis 6.000 € bzw. Darlehen + Zuschuss offen Seite Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen ja Darlehen mit bis zu 50 % Tilgungsnachlass offen Seite Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz ja, Treppenlift genannt Darlehen + Tilgungszuschuss 5–25 % offen Seite Rheinland-Pfalz
Saarland ja, Treppenlift genannt Zuschuss bis 7.500 € (Einzelmaßnahme) unbekannt Seite Saarland
Sachsen ja, auch für Mieter Zuschuss 80 %, max. 8.000 € unbekannt Seite Sachsen
Sachsen-Anhalt nein – nur für Vermieter (Aufzüge) Zuschuss unbekannt Seite Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein nein – Programm geschlossen Zuschuss pauschal 2.000 € geschlossen Seite Schleswig-Holstein
Thüringen nein – Programm ausgelaufen Zuschuss geschlossen (seit 31.12.2025) Seite Thüringen

Nur drei Länder nennen den Treppenlift ausdrücklich: Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In den anderen Ländern fällt er unter Begriffe wie Barrierereduzierung, Lifte oder Verbesserung von Treppenanlagen. Ob er im Einzelfall gefördert wird, entscheidet die Förderstelle.

Was bedeuten „offen“, „unbekannt“ und „geschlossen“?

„Offen“ heißt: Die Richtlinie gilt laut Quelle 2026. Ob noch Geld im Topf ist, sagt das nicht. Viele Länder zahlen nach Haushaltslage.

„Unbekannt“ heißt: Das Programm steht noch online, aber wir fanden keine Bestätigung für 2026. Fragen Sie bei der Förderstelle nach, bevor Sie fest damit planen.

„Geschlossen“ heißt: Es werden keine Anträge mehr angenommen. Das betrifft Schleswig-Holstein und Thüringen.

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Zuschuss oder Darlehen: wo liegt der Unterschied?

Einen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Ein Darlehen schon, außer dem Teil, den die Bank als Tilgungszuschuss oder Tilgungsnachlass erlässt.

Echte Zuschüsse für Selbstnutzer gibt es in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fördern mit Darlehen.

Für Mieter sieht es enger aus. Nur Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen nennen Mieter ausdrücklich. Überall brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift als Mieter.

Welche bundesweiten Zuschüsse gelten auch in allen Bundesländern?

Drei Wege gelten in jedem Bundesland, also auch in allen Bundesländern. Sie hängen nicht vom Wohnort ab.

Weg Was es gibt Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Zuschuss bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Person mit Pflegegrad; mehrere Pflegebedürftige im Haushalt bis 16.720 € Quelle, 6. Okt. 2026 Pflegegrad ab 1 Quelle, 6. Okt. 2026, Antrag vor dem Auftrag
KfW-Kredit 159 Kredit bis 50.000 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Wohneinheit kein Pflegegrad nötig; Antrag vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, über eine Bank oder Sparkasse Quelle, 29. Okt. 2026
KfW-Zuschuss 455-B Zuschuss Antragsstopp seit 31.07.2026, Budget 2026 ausgeschöpft; bestehende Zusagen bleiben gültig Quelle, 16. Okt. 2026
Steuer (§ 35a EStG) 20 % Quelle, 29. Okt. 2026 der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr Quelle, 29. Okt. 2026 nur für Arbeitskosten, mit Rechnung und Zahlung auf das Konto des Betriebs Quelle, 29. Okt. 2026

Alle drei Wege erklären wir ausführlich im Ratgeber Zuschuss für den Treppenlift: Pflegekasse, KfW und Steuer.

In welcher Reihenfolge stellen Sie die Anträge?

Die Pflegekasse kommt zuerst, in jedem Land. Mehrere Länder rechnen ihre Leistung auf den Landeszuschuss an, zum Beispiel Hessen und das Saarland.

  1. Angebot für den Treppenlift einholen. Noch nichts unterschreiben.
  2. Antrag bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlag stellen.
  3. Bei der Förderstelle Ihres Landes fragen, ob das Programm passt und Geld hat.
  4. Landesantrag stellen, fast immer vor Beginn der Arbeiten.
  5. Bei Bedarf den KfW-Kredit 159 über die Bank beantragen.
  6. Erst nach den Zusagen beauftragen und die Rechnung für die Steuer aufheben.

Den Antrag an die Pflegekasse erklärt Schritt für Schritt: Antrag bei der Pflegekasse Schritt für Schritt.

Wo bekommen Sie im eigenen Land Beratung?

In jedem Land gibt es Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie beraten: kostenlos, auf Wunsch zu Hause; Angehörige haben mit Zustimmung einen eigenen Anspruch Quelle, 29. Okt. 2026.

Den Link zur Beratung in Ihrem Land finden Sie auf der jeweiligen Landesseite. Fragen Sie dort auch nach Hilfen Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Kommunale Programme sind in dieser Übersicht nicht enthalten.

Wie geht es weiter?

Der Zuschuss-Check zeigt Ihnen in wenigen Fragen, welche Wege für Sie in Frage kommen. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, lesen Sie zuerst wie Sie einen Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen

Welches Bundesland zahlt am meisten für einen Treppenlift?

Das hängt von Ihrer Lage ab. Hamburg fördert umfassende Umbauten bis 20.000 €, Brandenburg Lifte bis 14.000 €. Für einen einzelnen Lift nennen Hessen (max. 6.500 €) und das Saarland (max. 7.500 €) den Treppenlift ausdrücklich.

Gibt es in jedem Bundesland einen Landeszuschuss?

Nein. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt gibt es nichts Eigenes für Selbstnutzer. In Schleswig-Holstein und Thüringen sind die Programme geschlossen.

Kann ich Landesförderung und Pflegekasse kombinieren?

Meist ja. Einige Länder rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Beantragen Sie deshalb zuerst bei der Pflegekasse.

Was heißt „Status unbekannt“?

Das Programm steht online, aber wir fanden keine Bestätigung für 2026. Fragen Sie bei der Förderstelle nach, bevor Sie planen.

Gibt es auch Förderung von meiner Stadt?

Manche Städte und Kreise haben eigene Töpfe. Sie stehen nicht in dieser Übersicht. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt oder im Rathaus.

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Quellen

Von der Redaktion von Traplifts · Quellen geprüft am 25. Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert 25. Oktober 2026

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