- Sachsen: Zuschuss 80 % (max. 8.000 €), rollstuhlgerecht max. 20.000 €, auch für Mieter; Status 2026 unbekannt.
- Pflegekasse bundesweit: bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Person mit Pflegegrad.
- Pflegekasse zuerst, dann SAB, Auftrag zum Schluss.
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Ja, einen Treppenlift-Zuschuss gibt es in Sachsen. Das Land zahlt einen Zuschuss für die Anpassung von Wohnraum bei Mobilitätseinschränkungen. Das Land übernimmt 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens 8.000 €. Auch Mieter können ihn bekommen.
Ob die Richtlinie 2026 Geld hat, wissen wir nicht. Sie stammt vom 17.05.2017 und wurde zuletzt am 07.07.2023 geändert. Fragen Sie bei der Sächsischen Aufbaubank nach.
Auf dieser Seite
- Was fördert die sächsische Richtlinie Wohnraumanpassung?
- Warum ist der sächsische Zuschuss so großzügig?
- Was müssen Mieter in Sachsen beachten?
- Welche Wege gelten in Sachsen immer?
- In welcher Reihenfolge stellen Sie in Sachsen die Anträge?
- Wo bekommen Sie in Sachsen Beratung?
- Wie geht es weiter?
Was fördert die sächsische Richtlinie Wohnraumanpassung?
Die Richtlinie heißt kurz RL WRA. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) zahlt den Zuschuss aus.
- Grundförderung: 80 % der förderfähigen Kosten, max. 8.000 €.
- Rollstuhlgerechter Umbau nach DIN 18040-2 „R“: max. 20.000 €.
- Bei Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld: 100 %.
- Wer: selbstnutzende Eigentümer und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
- Voraussetzung: eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung.
Den Treppenlift nennt die Richtlinie nicht beim Namen. Er dient aber genau dem Zweck, eine Mobilitätseinschränkung im Alltag auszugleichen. Lassen Sie sich die Förderfähigkeit von der SAB bestätigen.
Warum ist der sächsische Zuschuss so großzügig?
Mit 80 % gehört Sachsen zu den Ländern mit dem höchsten Anteil. Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld bezieht, kann sogar die vollen Kosten erstattet bekommen.
Bei einer geraden Treppe kann das zusammen mit der Pflegekasse einen großen Teil abdecken. Achten Sie aber darauf, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Geben Sie im Antrag an, was die Pflegekasse zahlt.
Für einen rollstuhlgerechten Umbau nach DIN 18040-2 „R“ liegt die Grenze höher, bei 20.000 €. Das betrifft Menschen, die dauerhaft im Rollstuhl sitzen. Dann ist oft nicht der Sitzlift, sondern ein Plattformlift oder Homelift das passende Gerät. Mehr zu diesen Geräten steht unter Zuschuss für Homelift und Plattformlift.
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Was müssen Mieter in Sachsen beachten?
Mieter brauchen die Zustimmung ihres Vermieters, und zwar vor dem Antrag. Ohne sie fördert die SAB nicht.
Das Gesetz stärkt Ihre Position: Mieter können die Erlaubnis für bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verlangen, außer sie ist dem Vermieter unzumutbar; eine Sicherheit kann vereinbart werden Quelle, 29. Okt. 2026. Ein Vermieter darf also nicht einfach ablehnen.
Klären Sie schriftlich, was beim Auszug mit dem Lift passiert. Bleibt er drin, oder wird er ausgebaut? Wer trägt die Kosten? Eine kurze Vereinbarung erspart später Streit.
Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift als Mieter.
Welche Wege gelten in Sachsen immer?
Unabhängig vom Land gibt es drei Wege. Sie lassen sich miteinander kombinieren.
- Pflegekasse: bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Person mit Pflegegrad, ab Pflegegrad 1 Quelle, 6. Okt. 2026. Im Haushalt mit mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 € Quelle, 6. Okt. 2026.
- KfW-Kredit 159: bis 50.000 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Wohneinheit, auch ohne Pflegegrad. Der Zuschuss 455-B: Antragsstopp seit 31.07.2026, Budget 2026 ausgeschöpft; bestehende Zusagen bleiben gültig Quelle, 16. Okt. 2026.
- Steuer: 20 % Quelle, 29. Okt. 2026 der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr Quelle, 29. Okt. 2026 (§ 35a EStG).
Fehlt noch ein Pflegegrad? Dann lesen Sie zuerst wie Sie einen Pflegegrad beantragen. Den Gesamtüberblick bietet der Ratgeber Zuschuss für den Treppenlift: Pflegekasse, KfW und Steuer.
In welcher Reihenfolge stellen Sie in Sachsen die Anträge?
Zuerst die Pflegekasse, dann die SAB, und den Auftrag ganz zum Schluss.
- Angebot oder Kostenvoranschlag einholen.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen, bevor Sie unterschreiben.
- Als Mieter: schriftliche Zustimmung des Vermieters.
- Nachweis der dauerhaften Mobilitätseinschränkung bereitlegen.
- Bei der SAB fragen, ob Mittel da sind, und den Antrag stellen.
- Nach den Zusagen beauftragen.
Den Antrag an die Pflegekasse erklärt unser Ratgeber zum Pflegekassen-Antrag.
Wo bekommen Sie in Sachsen Beratung?
Sachsen hat kaum Pflegestützpunkte. Die Beratung läuft hier vor allem über die Pflegekassen selbst.
Einen Überblick über die Pflegeberatung gibt die Landesvertretung der Ersatzkassen: Pflegeberatung in Sachsen (vdek). Die Pflegeberatung ist kostenlos, auf Wunsch zu Hause; Angehörige haben mit Zustimmung einen eigenen Anspruch Quelle, 29. Okt. 2026.
Zum Landeszuschuss berät die SAB. Ihre Programmseite: SAB: Wohnraumanpassung.
Wie geht es weiter?
Klären Sie mit dem Zuschuss-Check, welche Zuschüsse für Sie passen. Den Vergleich mit anderen Ländern finden Sie in der Übersicht: Treppenlift-Zuschuss nach Bundesland.
Nachbarn: Treppenlift-Zuschuss in Thüringen und Treppenlift-Zuschuss in Brandenburg.
Häufige Fragen
Zahlt Sachsen einen Zuschuss für den Treppenlift?
Sachsen zahlt 80 % der förderfähigen Kosten für Wohnraumanpassung, max. 8.000 €. Den Treppenlift nennt die Richtlinie nicht beim Namen. Lassen Sie ihn von der SAB bestätigen.
Können Mieter in Sachsen gefördert werden?
Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Das ist eine Besonderheit der sächsischen Richtlinie.
Wann zahlt Sachsen 100 %?
Wenn Sie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld bekommen. So steht es in der Richtlinie.
Ist das Programm 2026 offen?
Das ist unbekannt. Die Richtlinie gilt seit 2017, zuletzt geändert 2023. Fragen Sie bei der SAB nach dem Stand.
Wo finde ich in Sachsen Beratung?
Vor allem bei Ihrer Pflegekasse. Sachsen hat kaum Pflegestützpunkte. Die Pflegeberatung ist kostenlos.
Ohne Telefonnummer. In 2 Minuten Preisspanne und passender Typ.
Quellen
- Förderdatenbank: Wohnraumanpassung (Sachsen)
- SAB: Wohnraumanpassung
- vdek Sachsen: Pflegeberatung
- § 40 SGB XI (dejure.org)
- Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
- Förderdatenbank des Bundes: KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- KfW: Antragsstopp Zuschuss 455-B
- § 35a EStG (dejure.org)
- KfW 159 Kredit Altersgerecht Umbauen per Wohneinheit: greenox-group.de (geprüft 6. Okt. 2026)
- KfW 455-B Zuschuss (bei Öffnung: 10% bis 2.500 € bzw. 12,5% bis 6.250 €): kfw.de (geprüft 16. Okt. 2026)
- Pflegeberatung §7a SGB XI: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Ab Pflegegrad 1; Antrag vor dem Einbau: pflege.net (geprüft 6. Okt. 2026)
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI, per Pflegebedürftigem: dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)
- Max. insgesamt bei mehreren Pflegebedürftigen (4 × 4.180): dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)
- §554 BGB Barrierereduzierung: dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Höchstbetrag Steuerermäßigung §35a Abs. 3 EStG (ersetzt de.steuer.35a_max mit NL-Einheit): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Steuerermäßigung Handwerkerleistungen §35a Abs. 3 EStG: dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)