Treppenlift-Zuschuss Rheinland-Pfalz 2026: ISB 505

Rheinland-Pfalz fördert Treppenlifte mit dem ISB-Darlehen 505 und bis zu 25 % Tilgungszuschuss. Wer es bekommt und warum die Pflegekasse zuerst kommt.

Von der Redaktion von Traplifts · Aktualisiert 25. Oktober 2026 · Jede Zahl mit Quelle

Kurz gesagt
  • Rheinland-Pfalz: ISB-Darlehen 505 mit 5–25 % Tilgungszuschuss; Treppenlifte ausdrücklich förderfähig.
  • Pflegekasse bundesweit: bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Person mit Pflegegrad.
  • Pflegekasse zuerst, dann Darlehen über Stadt oder Kreis.
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  1. Was ist das ISB-Darlehen 505?
  2. Lohnt sich das Darlehen auch für einen kleinen Haushalt?
  3. Was tun, wenn Ihr Einkommen über der Grenze liegt?
  4. Welche Wege gelten in Rheinland-Pfalz immer?
  5. In welcher Reihenfolge stellen Sie in Rheinland-Pfalz die Anträge?
  6. Wo bekommen Sie in Rheinland-Pfalz Beratung?
  7. Wie geht es weiter?

Ja. Rheinland-Pfalz nennt Treppenlifte ausdrücklich als förderfähige Maßnahme. Gefördert wird mit dem ISB-Darlehen 505 und einem Tilgungszuschuss von 5 bis 25 %. Das Programm läuft 2026, der Zinssatz gilt „bis auf weiteres“.

Es ist kein reiner Zuschuss, sondern ein Darlehen. Und es gelten Einkommensgrenzen. Für viele Haushalte bleibt die Pflegekasse deshalb der erste Schritt.

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Was ist das ISB-Darlehen 505?

Das Darlehen 505 der ISB fördert die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Punkt Regel laut ISB
Form Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe bis 100.000 € bei einem 4-Personen-Haushalt, plus 5.000 € je weiteres Haushaltsmitglied
Tilgungszuschuss 5–25 %, je nach Einkommen und Effizienz
Wer selbstnutzende Eigentümer mit Einkommen bis 10 % bzw. 60 % über der Grenze nach § 13 LWoFG
Treppenlift ausdrücklich genannt

Der Tilgungszuschuss ist der Teil, den Sie nicht zurückzahlen. Wie hoch er bei Ihnen ausfällt, sagt Ihnen die Kreis- oder Stadtverwaltung.

Lohnt sich das Darlehen auch für einen kleinen Haushalt?

Die Höchstsumme ist auf größere Haushalte ausgelegt. Für ein Paar oder eine alleinlebende Person reicht ein kleinerer Betrag meist aus.

Wichtiger als die Höchstsumme ist der Zinssatz und der Tilgungszuschuss. Vergleichen Sie beides mit dem KfW-Kredit 159. Bei einem reinen Treppenlift kann auch ein Darlehen der Hausbank oder Erspartes einfacher sein.

Bedenken Sie Ihr Alter und die Laufzeit. Ein Darlehen über viele Jahre passt nicht zu jeder Lebenslage. Sprechen Sie offen mit Ihren Angehörigen darüber.

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Was tun, wenn Ihr Einkommen über der Grenze liegt?

Dann fällt das Landesdarlehen weg, die Bundeswege aber nicht. Die Pflegekasse prüft kein Einkommen. Auch der KfW-Kredit 159 hat keine Einkommensgrenze.

Zusätzlich kann sich die Steuer lohnen. Neben § 35a gibt es § 33 EStG für außergewöhnliche Belastungen. Dafür gilt: kein vorheriges amtsärztliches Attest nötig (BFH VI R 61/12) Quelle, 7. Okt. 2026.

Bei höherem Einkommen wirkt eine Steuerersparnis oft stärker. Lassen Sie sich von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Grundlagen erklärt unser Ratgeber zur Steuer.

Welche Wege gelten in Rheinland-Pfalz immer?

Unabhängig vom Land gibt es drei Wege. Sie lassen sich miteinander kombinieren.

Fehlt noch ein Pflegegrad? Dann lesen Sie zuerst wie Sie einen Pflegegrad beantragen. Den Gesamtüberblick bietet der Ratgeber Zuschuss für den Treppenlift: Pflegekasse, KfW und Steuer.

In welcher Reihenfolge stellen Sie in Rheinland-Pfalz die Anträge?

Beginnen Sie bei der Pflegekasse. Ihr Zuschuss verringert die Summe, die Sie überhaupt finanzieren müssen.

  1. Angebot für den Treppenlift einholen.
  2. Antrag bei der Pflegekasse, bevor Sie unterschreiben.
  3. Bei der Stadt- oder Kreisverwaltung klären, ob Ihr Einkommen passt.
  4. ISB-Darlehen 505 für den Restbetrag beantragen.
  5. Erst nach der Zusage den Auftrag vergeben.
  6. Rechnung für die Steuer aufheben.

Schritt für Schritt mit Muster: Antrag bei der Pflegekasse Schritt für Schritt.

Wo bekommen Sie in Rheinland-Pfalz Beratung?

Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz beraten kostenlos. Einen Überblick gibt die Seite der Ersatzkassen: Pflegeberatung in Rheinland-Pfalz (vdek).

Für das Darlehen sind die Stadt- und Kreisverwaltungen zuständig. Sie prüfen auch das Einkommen. Fragen Sie dort nach dem aktuellen Zinssatz.

Wie geht es weiter?

Mit dem Zuschuss-Check sortieren Sie Ihre Möglichkeiten in wenigen Minuten. Alle Länder auf einen Blick: Übersicht: Treppenlift-Zuschuss nach Bundesland.

Nachbarländer mit Treppenlift-Bezug: Treppenlift-Zuschuss in Saarland und Treppenlift-Zuschuss in Hessen.

Häufige Fragen

Fördert Rheinland-Pfalz einen Treppenlift?

Ja. Das ISB-Darlehen 505 nennt Treppenlifte ausdrücklich. Es ist ein Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 25 %.

Wer bekommt das ISB-Darlehen 505?

Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Ihr Einkommen darf die Grenze nach § 13 LWoFG nur um 10 % bzw. 60 % überschreiten.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Sie leitet ihn an die ISB weiter.

Muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Ja, bis auf den Tilgungszuschuss. Dessen Höhe hängt von Einkommen und Effizienz ab.

Gilt der Pflegekassen-Zuschuss zusätzlich?

Ja. Die Pflegekasse zahlt bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 je Person mit Pflegegrad. Stellen Sie diesen Antrag zuerst.

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Quellen

Von der Redaktion von Traplifts · Quellen geprüft am 25. Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert 25. Oktober 2026

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