- Auch mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person.
- Reform-Entwurf: Der Entlastungsbetrag soll in Pflegegrad 1 entfallen (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen) Quelle, 29. Okt. 2026.
- Nach heutigem Stand: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen auch in Pflegegrad 1 möglich bleiben Quelle, 29. Okt. 2026.
Auf dieser Seite
- Bekommen Sie mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss zum Treppenlift?
- Was bekommen Sie 2026 mit Pflegegrad 1?
- Was plant die Pflegereform für 2027?
- Bleibt der Zuschuss für den Treppenlift 2027?
- Sollten Sie den Pflegegrad noch 2026 beantragen?
- Sollten Sie den Treppenlift noch 2026 beantragen?
- Was, wenn der Zuschuss allein nicht reicht?
- Was passiert mit Ihrem Antrag, wenn sich das Gesetz ändert?
- Welche Fragen stellen Sie Ihrer Pflegekasse?
- Wer hilft Ihnen weiter?
Auch mit Pflegegrad 1 bekommen Sie den vollen Zuschuss für einen Treppenlift. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person. Daran ändert die geplante Pflegereform nach heutigem Stand nichts.
Geplant sind aber andere Änderungen in Pflegegrad 1. Auf dieser Seite lesen Sie, was 2026 gilt, was für 2027 geplant ist und was noch offen ist.
Für diese Berechnung fragen wir weder Name, Adresse noch Telefonnummer.
Auf dieser Seite
- Bekommen Sie mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss zum Treppenlift?
- Was bekommen Sie 2026 mit Pflegegrad 1?
- Was plant die Pflegereform für 2027?
- Bleibt der Zuschuss für den Treppenlift 2027?
- Sollten Sie den Pflegegrad noch 2026 beantragen?
- Sollten Sie den Treppenlift noch 2026 beantragen?
- Was, wenn der Zuschuss allein nicht reicht?
- Was passiert mit Ihrem Antrag, wenn sich das Gesetz ändert?
- Welche Fragen stellen Sie Ihrer Pflegekasse?
- Wer hilft Ihnen weiter?
Bekommen Sie mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss zum Treppenlift?
Ja. Der Zuschuss für Umbauten gilt ab Pflegegrad 1 Quelle, 6. Okt. 2026. Die Höhe ist in allen Pflegegraden gleich: bis zu 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person.
Das überrascht viele Menschen. Pflegegrad 1 gibt sonst nur wenige Leistungen. Der Zuschuss zum Umbau gehört aber ausdrücklich dazu.
Wie Sie den Zuschuss beantragen, lesen Sie unter Antrag bei der Pflegekasse mit Musterbrief.
Was bekommen Sie 2026 mit Pflegegrad 1?
Mit Pflegegrad 1 gibt es 2026 vor allem diese Leistungen:
| Leistung | Stand 2026 |
|---|---|
| Zuschuss für Umbauten wie einen Treppenlift | Bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person |
| Entlastungsbetrag, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt | 131 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026 |
| Pflegeberatung | kostenlos, auf Wunsch zu Hause; Angehörige haben mit Zustimmung einen eigenen Anspruch Quelle, 29. Okt. 2026 |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos Quelle, 29. Okt. 2026 |
Welche Leistungen genau für Sie gelten, erklärt Ihnen die Pflegeberatung Ihrer Kasse.
Was plant die Pflegereform für 2027?
Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, das Pflegeneuordnungsgesetz. Der Stand: Kabinettsentwurf 30.09.2026; keine Änderung an §40 Abs. 4 gefunden; Bundesrat bis 18.12.2026 Quelle, 7. Okt. 2026.
Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf vor: Der Entlastungsbetrag soll in Pflegegrad 1 entfallen (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen) Quelle, 29. Okt. 2026. Stattdessen sollen Beratung und Vorbeugung in den Vordergrund rücken.
Auch bei der Einstufung soll sich etwas ändern: Geplant (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen): neue Schwellenwerte ab 1.1.2027, Pflegegrad 1 ab 15 bis unter 30 Punkten; bestehende Pflegegrade mit Bestandsschutz Quelle, 7. Okt. 2026. Beschlossen ist das noch nicht.
Bleibt der Zuschuss für den Treppenlift 2027?
Nach heutigem Stand ja. Berichte über den Entwurf sagen: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen auch in Pflegegrad 1 möglich bleiben Quelle, 29. Okt. 2026. Eine Änderung am Zuschuss selbst haben wir im Entwurf nicht gefunden.
Aber: Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch. Bis dahin kann sich vieles ändern.
Wir prüfen den Stand regelmäßig und halten ihn im Zuschuss-Tracker fest.
Sollten Sie den Pflegegrad noch 2026 beantragen?
Wenn Sie die Treppe jetzt schon schwer schaffen, ist ein früher Antrag sinnvoll. Nach heutigem Recht gilt für Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte Quelle, 7. Okt. 2026. Ob diese Grenze 2027 bleibt, ist offen.
Für bereits eingestufte Menschen ist laut Berichten ein Schutz vorgesehen. Ob und wie, steht erst fest, wenn das Gesetz beschlossen ist. Machen Sie Ihren Antrag deshalb nicht von Gerüchten abhängig, sondern von Ihrem Bedarf.
Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen Quelle, 29. Okt. 2026. Wie der Antrag geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen für den Treppenlift.
Sollten Sie den Treppenlift noch 2026 beantragen?
Das hängt von Ihrem Bedarf ab, nicht nur von der Reform. Haben Sie schon Pflegegrad 1 und brauchen Sie den Lift? Dann gibt es keinen Grund zu warten.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst Antrag, dann Bescheid, dann Auftrag. Die Kasse muss spätestens drei Wochen nach Antragseingang (fünf Wochen, wenn eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt wird) Quelle, 29. Okt. 2026 entscheiden.
Lassen Sie sich nicht von Verkäufern drängen, die mit der Reform Druck machen. „Nur noch dieses Jahr“ ist kein guter Grund, sofort zu unterschreiben. Lesen Sie dazu Treppenlift-Angebot prüfen.
Was, wenn der Zuschuss allein nicht reicht?
Ein Treppenlift kostet oft mehr als der Zuschuss. Die Verbraucherzentrale nennt eine Spanne von 3.500 € – 15.000 € Quelle, 28. Okt. 2026. Den Rest zahlen Sie selbst, mit einem Kredit oder über die Steuer.
- KfW-Kredit 159: bis 50.000 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Wohneinheit.
- Steuer: 20 % Quelle, 29. Okt. 2026 der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr Quelle, 29. Okt. 2026.
- Ein gebrauchter oder gemieteter Lift bei einer geraden Treppe.
Mehr dazu unter Treppenlift steuerlich absetzen und KfW-Förderung.
Was passiert mit Ihrem Antrag, wenn sich das Gesetz ändert?
Das hängt von den Übergangsregeln ab, die noch nicht feststehen. Ein Antrag, über den schon entschieden ist, ist in der Regel bewilligt. Haben Sie einen Bescheid, halten Sie sich an dessen Fristen.
Wichtig: Der Zuschuss für den Treppenlift wird nach heutigem Stand nicht gestrichen. Für Ihren Lift ändert sich also voraussichtlich wenig.
Welche Fragen stellen Sie Ihrer Pflegekasse?
Ihre Pflegekasse kennt den neuesten Stand. Diese Fragen helfen:
- Bekomme ich mit meinem Pflegegrad den Zuschuss für einen Treppenlift?
- Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
- Zahlen Sie an mich oder direkt an den Betrieb?
- Was ändert sich für mich, wenn die Pflegereform kommt?
- Kann ich eine Pflegeberatung zu Hause bekommen?
Lassen Sie sich wichtige Antworten schriftlich geben, etwa per E-Mail. Den Musterbrief für den Antrag finden Sie unter Antrag bei der Pflegekasse.
Wer hilft Ihnen weiter?
Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse hilft, kostenlos, auf Wunsch zu Hause; Angehörige haben mit Zustimmung einen eigenen Anspruch Quelle, 29. Okt. 2026. Alle Zuschüsse im Überblick finden Sie unter Zuschuss für den Treppenlift.
Eine Frage zu Ihrer Lage beantworten wir gern über das Kontaktformular. Ein Mensch antwortet per E-Mail, innerhalb eines Werktags.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 einen Treppenlift?
Ja, mit einem Zuschuss bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person. Die Höhe ist in allen Pflegegraden gleich.
Fällt der Zuschuss für Pflegegrad 1 im Jahr 2027 weg?
Nach heutigem Stand nicht: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen auch in Pflegegrad 1 möglich bleiben Quelle, 29. Okt. 2026. Das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen.
Was ändert sich 2027 für Pflegegrad 1?
Laut Entwurf: Der Entlastungsbetrag soll in Pflegegrad 1 entfallen (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen) Quelle, 29. Okt. 2026. Zur Einstufung: Geplant (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen): neue Schwellenwerte ab 1.1.2027, Pflegegrad 1 ab 15 bis unter 30 Punkten; bestehende Pflegegrade mit Bestandsschutz Quelle, 7. Okt. 2026.
Wie viele Punkte brauche ich heute für Pflegegrad 1?
Nach geltendem Recht 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte Quelle, 7. Okt. 2026.
Soll ich schnell unterschreiben, bevor die Reform kommt?
Nein. Stellen Sie zuerst den Antrag und warten Sie den Bescheid ab. Drängen von Verkäufern ist kein guter Grund.
In 1 Minute sehen, was für Sie gilt.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflege.de: Pflegereform 2027 (PNOG)
- Bundesgesundheitsministerium: Entlastungsbetrag
- § 15 SGB XI (dejure.org)
- Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
- KfW 159 Kredit Altersgerecht Umbauen per Wohneinheit: greenox-group.de (geprüft 6. Okt. 2026)
- Pflegeberatung §7a SGB XI: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Leistungsbeginn Pflegeversicherung (§33 Abs. 1 SGB XI): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Schwellenwert Pflegegrad 1 nach geltendem Recht (§15 Abs. 3 SGB XI): dejure.org (geprüft 7. Okt. 2026)
- Entlastungsbetrag §45b SGB XI (auch Pflegegrad 1), Stand 2026: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Entscheidungsfrist der Pflegekasse bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§40 Abs. 7 SGB XI): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Ab Pflegegrad 1; Antrag vor dem Einbau: pflege.net (geprüft 6. Okt. 2026)
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI, per Pflegebedürftigem: dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)
- Pflegekurse für Angehörige (§45 SGB XI, unentgeltlich): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- PNOG-Kabinettsentwurf: Begutachtung / Schwellenwerte: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 7. Okt. 2026)
- PNOG-Kabinettsentwurf: Streichung Entlastungsbetrag §45b in Pflegegrad 1: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und Treppenlift-Zuschuss: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 7. Okt. 2026)
- PNOG und Pflegegrad 1: Wohnumfeld-Zuschuss bleibt laut Berichten bestehen: pflege.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Treppenlift-Preisspanne laut Verbraucherzentrale (je nach Treppe): verbraucherzentrale.de (geprüft 28. Okt. 2026)
- Höchstbetrag Steuerermäßigung §35a Abs. 3 EStG (ersetzt de.steuer.35a_max mit NL-Einheit): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Steuerermäßigung Handwerkerleistungen §35a Abs. 3 EStG: dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)