- Antrag bei der Pflegekasse formlos, auch telefonisch, auch durch Angehörige mit Vollmacht Quelle, 7. Okt. 2026.
- Entscheidung spätestens nach 25 Arbeitstage Quelle, 29. Okt. 2026; Leistungen ab dem Monat der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen Quelle, 29. Okt. 2026.
- Schon Pflegegrad 1 Quelle, 6. Okt. 2026 öffnet den Zuschuss von bis zu 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026.
In 1 Minute sehen, was für Sie gilt.
Auf dieser Seite
- Was ist ein Pflegegrad und wozu brauchen Sie ihn?
- Wie beantragen Sie den Pflegegrad in sechs Schritten?
- Welche Fristen muss die Pflegekasse einhalten?
- Geht es schneller, etwa nach dem Krankenhaus?
- Wie läuft die Begutachtung ab?
- Wie bereiten Sie sich gut vor?
- Kann das Gutachten gleich den Treppenlift empfehlen?
- Ändert sich 2027 etwas bei der Begutachtung?
- Was kommt nach dem Bescheid?
- Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig ist?
- Wer hilft Ihnen weiter?
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, formlos, auch telefonisch, auch durch Angehörige mit Vollmacht Quelle, 7. Okt. 2026. Ein Satz reicht für den Anfang. Die Kasse muss dann 25 Arbeitstage Quelle, 29. Okt. 2026 nach dem Antrag entscheiden.
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu vielen Hilfen, auch zum Zuschuss für den Treppenlift. Hier lesen Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und worauf Sie bei der Begutachtung achten.
Viele ältere Menschen zögern mit dem Antrag. Sie wollen niemandem zur Last fallen oder fürchten den Besuch des Gutachters. Doch der Antrag verpflichtet Sie zu nichts. Er öffnet nur die Tür zu Hilfen, die Ihnen zustehen.
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- Was ist ein Pflegegrad und wozu brauchen Sie ihn?
- Wie beantragen Sie den Pflegegrad in sechs Schritten?
- Welche Fristen muss die Pflegekasse einhalten?
- Geht es schneller, etwa nach dem Krankenhaus?
- Wie läuft die Begutachtung ab?
- Wie bereiten Sie sich gut vor?
- Kann das Gutachten gleich den Treppenlift empfehlen?
- Ändert sich 2027 etwas bei der Begutachtung?
- Was kommt nach dem Bescheid?
- Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig ist?
Was ist ein Pflegegrad und wozu brauchen Sie ihn?
Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Er sagt nicht, dass Sie „ein Pflegefall“ sind. Es gibt fünf Stufen.
Schon ab Pflegegrad 1 Quelle, 6. Okt. 2026 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 für Umbauten wie einen Treppenlift. Dazu kommen andere Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026.
Was der Pflegegrad speziell für den Treppenlift bedeutet, lesen Sie unter Pflegegrad für den Treppenlift.
Wie beantragen Sie den Pflegegrad in sechs Schritten?
- Antrag stellen. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Der Antrag geht formlos, auch telefonisch, auch durch Angehörige mit Vollmacht Quelle, 7. Okt. 2026.
- Formular ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen einen Antragsbogen. Füllen Sie ihn in Ruhe aus. Das Datum des ersten Kontakts zählt.
- Beratung nutzen. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein Quelle, 29. Okt. 2026 anbieten. Diese Beratung ist kostenlos, auf Wunsch zu Hause; Angehörige haben mit Zustimmung einen eigenen Anspruch Quelle, 29. Okt. 2026.
- Begutachtung vorbereiten. Notieren Sie, wobei Sie Hilfe brauchen. Legen Sie Arztberichte und Medikamentenliste bereit.
- Termin wahrnehmen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen. Bei Privatversicherten ist das Medicproof.
- Bescheid prüfen. Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, wenn Sie nicht widersprechen; Sie können es auch später anfordern Quelle, 29. Okt. 2026. Lesen Sie beides genau.
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Welche Fristen muss die Pflegekasse einhalten?
Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage Quelle, 29. Okt. 2026 nach dem Antrag schriftlich mitteilen. Hält sie die Frist ohne guten Grund nicht ein, zahlt sie Ihnen 70 € Quelle, 29. Okt. 2026 für jede begonnene Woche.
| Was? | Frist |
|---|---|
| Entscheidung über den Pflegegrad | 25 Arbeitstage Quelle, 29. Okt. 2026 |
| Angebot zur Pflegeberatung | innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein Quelle, 29. Okt. 2026 |
| Leistungen ab | ab dem Monat der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen Quelle, 29. Okt. 2026 |
| Widerspruch gegen den Bescheid | einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Quelle, 29. Okt. 2026 |
Weil Leistungen ab dem Monat der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen Quelle, 29. Okt. 2026 gezahlt werden, lohnt es sich, nicht zu warten.
Geht es schneller, etwa nach dem Krankenhaus?
Ja. In manchen Lagen gelten kürzere Fristen für die Begutachtung: eine Woche im Krankenhaus oder in der stationären Reha, wenn das für die Weiterversorgung nötig ist, sowie im Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung; zwei Wochen zu Hause, wenn die Pflegeperson Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt oder vereinbart hat Quelle, 29. Okt. 2026.
Liegen Sie im Krankenhaus, sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik an. Er kann den Antrag mit Ihnen stellen. Gerade nach einer Hüft- oder Knieoperation ist die Treppe oft das erste Problem. Tipps für diese Zeit stehen unter Treppe nach einer Hüft- oder Knie-OP.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Der Gutachter besucht Sie zu Hause und stellt Fragen zu Ihrem Alltag. Er schaut, was Sie allein schaffen und wobei Sie Hilfe brauchen.
Er bewertet sechs Bereiche mit unterschiedlichem Gewicht: Mobilität 10 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhalten (der höhere Wert) 15 %, Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 % Quelle, 25. Okt. 2026. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad.
| Pflegegrad | Gesamtpunkte (geltendes Recht) |
|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte Quelle, 7. Okt. 2026 |
| 2 | 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte Quelle, 25. Okt. 2026 |
| 3 | 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte Quelle, 25. Okt. 2026 |
| 4 | 70 bis unter 90 Gesamtpunkte Quelle, 25. Okt. 2026 |
| 5 | 90 bis 100 Gesamtpunkte Quelle, 25. Okt. 2026 |
Eine erste Einschätzung vor dem Termin gibt Ihnen unser Pflegegrad-Rechner. Er ersetzt die Begutachtung nicht.
Wie bereiten Sie sich gut vor?
Zeigen Sie Ihren Alltag, wie er an einem normalen Tag ist. Viele Menschen geben sich beim Termin besonders viel Mühe. Dann wirkt alles leichter, als es ist.
- Führen Sie ein bis zwei Wochen lang Notizen: Wobei brauchten Sie Hilfe, wie lange hat es gedauert?
- Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein.
- Erwähnen Sie die Treppe ausdrücklich: Wie oft gehen Sie hoch, was fällt schwer, wer hilft?
- Legen Sie Arztbriefe, Krankenhausberichte und die Liste Ihrer Hilfsmittel bereit.
- Sagen Sie auch, was Sie nicht mehr tun, weil es zu schwer geworden ist.
Angehörige finden weitere Tipps unter Für Angehörige.
Kann das Gutachten gleich den Treppenlift empfehlen?
Ja. Der Gutachter kann Umbauten in der Wohnung empfehlen. Empfiehlt das Pflegegutachten eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, gilt das als Antrag, wenn Sie nichts anderes erklären Quelle, 29. Okt. 2026.
Sprechen Sie die Treppe deshalb beim Termin an. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie aber auch selbst stellen, sogar gleichzeitig mit dem Pflegegrad-Antrag. Wie das geht, steht unter Antrag bei der Pflegekasse.
Ändert sich 2027 etwas bei der Begutachtung?
Möglicherweise. Der Stand ist: Kabinettsentwurf 30.09.2026; keine Änderung an §40 Abs. 4 gefunden; Bundesrat bis 18.12.2026 Quelle, 7. Okt. 2026. Geplant ist: Geplant (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen): neue Schwellenwerte ab 1.1.2027, Pflegegrad 1 ab 15 bis unter 30 Punkten; bestehende Pflegegrade mit Bestandsschutz Quelle, 7. Okt. 2026.
Noch ist nichts beschlossen. Was das für Pflegegrad 1 und den Treppenlift bedeuten kann, lesen Sie unter Treppenlift mit Pflegegrad 1. Änderungen halten wir im Zuschuss-Tracker fest.
Was kommt nach dem Bescheid?
Mit dem Bescheid können Sie die Leistungen nutzen. Prüfen Sie zuerst, ob der Pflegegrad zu Ihrem Alltag passt.
- Stellen Sie den Antrag auf den Zuschuss für den Treppenlift, falls noch nicht geschehen. Holen Sie dafür einen Kostenvoranschlag ein.
- Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, etwa für eine Haushaltshilfe.
- Pflegen Angehörige mit, sind Pflegekurse für sie kostenlos Quelle, 29. Okt. 2026.
- Verschlechtert sich Ihre Lage später, sprechen Sie mit der Pflegeberatung über eine neue Begutachtung.
Wie Sie Angebote für den Lift vergleichen, lesen Sie unter Angebote vergleichen.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig ist?
Legen Sie Widerspruch ein, einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Quelle, 29. Okt. 2026. Ein Satz reicht zunächst; die Begründung können Sie später nachreichen Quelle, 29. Okt. 2026.
Lesen Sie das Gutachten und notieren Sie, was fehlt oder nicht stimmt. Für das Widerspruchsverfahren gilt: In der Regel ein Zweitgutachten, nach Aktenlage oder mit einem neuen Besuch Quelle, 29. Okt. 2026. Ein Muster finden Sie unter Widerspruch einlegen.
Wer hilft Ihnen weiter?
Sie müssen das nicht allein klären. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse ist kostenlos, auf Wunsch zu Hause; Angehörige haben mit Zustimmung einen eigenen Anspruch Quelle, 29. Okt. 2026. Auch ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe berät neutral.
Haben Sie eine Frage an uns? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Ein Mensch aus der Redaktion antwortet per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags. Wir rufen Sie nicht an.
Häufige Fragen
Kann ich den Pflegegrad telefonisch beantragen?
Ja. Der Antrag geht formlos, auch telefonisch, auch durch Angehörige mit Vollmacht Quelle, 7. Okt. 2026. Notieren Sie Datum und Namen der Person am Telefon.
Kann mein Sohn oder meine Tochter den Antrag stellen?
Ja, mit Ihrer Vollmacht. Angehörige können auch beim Termin dabei sein.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Höchstens 25 Arbeitstage Quelle, 29. Okt. 2026. Sonst zahlt die Kasse 70 € Quelle, 29. Okt. 2026 für jede begonnene Woche, wenn sie die Verzögerung zu vertreten hat.
Kostet der Antrag etwas?
Nein. Der Antrag, die Begutachtung und die Pflegeberatung sind kostenlos. Im Verfahren bei der Kasse fallen keine Gebühren und Auslagen Quelle, 29. Okt. 2026 an.
Bekomme ich das Gutachten zu sehen?
Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, wenn Sie nicht widersprechen; Sie können es auch später anfordern Quelle, 29. Okt. 2026. Das ist wichtig, wenn Sie Widerspruch einlegen wollen.
In 1 Minute sehen, was für Sie gilt.
Quellen
- § 18c SGB XI: Entscheidung über den Antrag (gesetze-im-internet.de)
- § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftig – was nun?
- GKV-Spitzenverband: Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (30.09.2024)
- Verbraucherzentrale: Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich
- Pflegeberatung §7a SGB XI: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Pflegeberatung §7a SGB XI: Frist der Pflegekasse: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Form des Antrags auf Pflegeleistungen: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 7. Okt. 2026)
- Frist für die Entscheidung über den Pflegegrad-Antrag (§18c Abs. 1 SGB XI): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Gewichtung der sechs Module der Begutachtung (Anlage 2 zu §15 SGB XI): gesetze-im-internet.de (geprüft 25. Okt. 2026)
- Übersendung des Pflegegutachtens (§18c Abs. 2 SGB XI): gesetze-im-internet.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Leistungsbeginn Pflegeversicherung (§33 Abs. 1 SGB XI): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Schwellenwert Pflegegrad 1 nach geltendem Recht (§15 Abs. 3 SGB XI): dejure.org (geprüft 7. Okt. 2026)
- Schwellenwert Pflegegrad 2 nach geltendem Recht (§15 Abs. 3 SGB XI): dejure.org (geprüft 25. Okt. 2026)
- Schwellenwert Pflegegrad 3 nach geltendem Recht (§15 Abs. 3 SGB XI): dejure.org (geprüft 25. Okt. 2026)
- Schwellenwert Pflegegrad 4 nach geltendem Recht (§15 Abs. 3 SGB XI): dejure.org (geprüft 25. Okt. 2026)
- Schwellenwert Pflegegrad 5 nach geltendem Recht (§15 Abs. 3 SGB XI); in besonderen Bedarfskonstellationen auch darunter (§15 Abs. 4): dejure.org (geprüft 25. Okt. 2026)
- Verkürzte Begutachtungsfristen (Bundesgesundheitsministerium, Pflegebedürftig – was nun?; §18a SGB XI): bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Zahlung der Pflegekasse je begonnene Woche bei Überschreiten der Entscheidungsfrist, außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten (§18c Abs. 5 SGB XI): gesetze-im-internet.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Widerspruch gegen den Pflegegrad: weitere Begutachtung (Verbraucherzentrale, Stand 29.04.2025): verbraucherzentrale.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Entlastungsbetrag §45b SGB XI (auch Pflegegrad 1), Stand 2026: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Empfehlungen im Pflegegutachten als Antrag (Empfehlungen GKV-Spitzenverband nach §78 Abs. 2a SGB XI, Fassung 30.09.2024): gkv-spitzenverband.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Ab Pflegegrad 1; Antrag vor dem Einbau: pflege.net (geprüft 6. Okt. 2026)
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI, per Pflegebedürftigem: dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)
- Pflegekurse für Angehörige (§45 SGB XI, unentgeltlich): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- PNOG-Kabinettsentwurf: Begutachtung / Schwellenwerte: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 7. Okt. 2026)
- Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und Treppenlift-Zuschuss: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 7. Okt. 2026)
- Widerspruch ohne sofortige Begründung (Verbraucherzentrale, Stand 29.01.2025): verbraucherzentrale.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Widerspruchsfrist gegen Bescheide der Pflegekasse (§84 Abs. 1 SGG): dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Kosten des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens bei den Kassen (§64 Abs. 1 SGB X): gesetze-im-internet.de (geprüft 29. Okt. 2026)