- Alle Anleitungen in einfacher Sprache, mit Quellen und Prüfdatum.
- Pflegekasse-Zuschuss: bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person mit Pflegegrad.
- Ein Mensch beantwortet Ihre Frage per E-Mail innerhalb eines Werktags.
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In diesem Ratgeber für ein längeres Leben zu Hause finden Sie alle unsere Anleitungen zu Treppenliften und zum Wohnen im Alter. Jede Seite ist in einfacher Sprache geschrieben und nennt ihre Quellen. Wählen Sie unten das Thema, das zu Ihrer Frage passt.
Unter jeder Seite steht, wann wir die Quellen zuletzt geprüft haben. So sehen Sie, wie aktuell die Angaben sind.
Die Antworten erscheinen hier in Kürze.
Auf dieser Seite
- Wo fangen Sie an?
- Wie bleiben Sie länger sicher zu Hause?
- Wer bezahlt mit?
- Welche Regeln gelten für Ihre Wohnung?
- Worauf achten Sie beim Kaufen und Unterschreiben?
- Wie nutzen Sie Ihren Treppenlift gut?
- Was tun, wenn der Lift nicht mehr gebraucht wird?
- Finden Sie Ihre Antwort nicht?
Wo fangen Sie an?
Beginnen Sie mit der Frage, wer Ihnen helfen kann und welche Lifte es gibt.
- Wer hilft Ihnen? Pflegeberatung, Wohnberatung, Ergotherapie
- Treppenlift, Sitzlift, Treppensteiger: der Unterschied
- Die Rolle der Ergotherapeutin
- Für Angehörige: so regeln Sie es gemeinsam
- Glossar: schwierige Wörter erklärt
Wie bleiben Sie länger sicher zu Hause?
Oft helfen schon kleine Änderungen, etwa ein zweiter Handlauf oder besseres Licht.
- Länger zu Hause wohnen: was wirklich hilft
- Sicher auf der Treppe: Sturzrisiko verringern
- Barrierefreies Wohnen: Umbauten für Senioren
- Alternativen zum Treppenlift
- Umziehen oder umbauen?
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Wer bezahlt mit?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person mit Pflegegrad. Den Antrag stellen Sie vor dem Auftrag.
- Zuschuss für den Treppenlift: Pflegekasse, KfW, Steuer
- Pflegegrad beantragen für den Treppenlift
- Antrag bei der Pflegekasse mit Musterbrief
Welche Regeln gelten für Ihre Wohnung?
Wohnen Sie zur Miete oder in einer Eigentumswohnung? Dann gelten besondere Regeln.
- Treppenlift als Mieter
- Treppenlift und Fluchtweg: ist das sicher?
- Neue EU-Regeln für Treppenlifte ab 2027
- Treppenlift und Hausverkauf
Worauf achten Sie beim Kaufen und Unterschreiben?
Nehmen Sie sich Zeit, vergleichen Sie Angebote und unterschreiben Sie nie beim ersten Termin.
- Ein Angebot prüfen: 12 Punkte zum Ausdrucken
- Checkliste gebrauchter Treppenlift
- An der Haustür unterschrieben? So widerrufen Sie
Wie nutzen Sie Ihren Treppenlift gut?
Bei einer Störung ist die Ursache oft einfach, etwa ein loser Stecker oder ein leerer Akku.
- Sicher und bequem bedienen
- Treppenlift-Störung: zuerst selbst prüfen
- Darf der Hund oder die Katze mitfahren?
Was tun, wenn der Lift nicht mehr gebraucht wird?
Einen Treppenlift können Sie oft ausbauen lassen und manchmal verkaufen.
- Treppenlift entfernen nach Umzug oder Todesfall
- Treppenlift nach einem Todesfall
- Treppenlift verkaufen
Finden Sie Ihre Antwort nicht?
Ein Mensch hilft Ihnen gern weiter. Stellen Sie Ihre Frage über das Kontaktformular. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Antwort per E-Mail.
Möchten Sie zuerst selbst weitersuchen? Probieren Sie die Entscheidungshilfe oder das Hilfecenter.
Häufige Fragen
Wo fange ich an, wenn ich noch nichts weiß?
Bei der Entscheidungshilfe oder der Seite „Wer hilft Ihnen?“. Dort sehen Sie die ersten Schritte.
Wer zahlt einen Treppenlift?
Meist Sie selbst, mit Zuschuss der Pflegekasse bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026 pro Person mit Pflegegrad.
Wie aktuell sind die Angaben?
Unter jeder Seite steht das Datum der letzten Prüfung. Jede Zahl hat eine Quelle.
Gibt es Hilfe für Angehörige?
Ja. Lesen Sie unseren Ratgeber für Angehörige. Pflegeberatung und Pflegekurse sind kostenlos.
Kann ich eine Frage direkt stellen?
Ja, über das Kontaktformular. Ein Mensch antwortet per E-Mail innerhalb eines Werktags.
Ohne Telefonnummer. In 2 Minuten Preisspanne und passender Typ.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberatung
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI, per Pflegebedürftigem: dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)