- Treppenlift im eigenen Haus: meist keine Baugenehmigung.
- Homelift mit Deckendurchbruch: beim Bauamt nachfragen.
- Prüfung privat: rein privat: keine wiederkehrende ZÜS-Prüfung; bei Vermietung oder Beschäftigten ja (Quellen nicht einheitlich) Quelle, 7. Okt. 2026.
Auf dieser Seite
- Brauchen Sie eine Genehmigung für einen Treppenlift?
- Brauchen Sie eine Genehmigung für einen Homelift?
- Welche EU-Regeln gelten für den Lift selbst?
- Muss ein Lift im Haus geprüft werden?
- Was gilt bei Vermietung oder im Mehrfamilienhaus?
- In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Welche Unterlagen sollten Sie bekommen?
- Was gilt in Mietwohnung und Eigentumswohnung?
- Kümmert sich die Pflegekasse um Genehmigungen?
- Was gilt für Plattformlift und Hublift?
- Was gilt bei einem denkmalgeschützten Haus?
- Wer haftet, wenn etwas passiert?
- Sind Sie unsicher, welche Regeln für Sie gelten?
Für einen Treppenlift im eigenen Haus brauchen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Bei einem Homelift mit Deckendurchbruch oder Anbau kann das anders sein. Das regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Hier lesen Sie, welche Regeln es gibt, wann eine Prüfung nötig ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Für diese Berechnung fragen wir weder Name, Adresse noch Telefonnummer.
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- Brauchen Sie eine Genehmigung für einen Treppenlift?
- Brauchen Sie eine Genehmigung für einen Homelift?
- Welche EU-Regeln gelten für den Lift selbst?
- Muss ein Lift im Haus geprüft werden?
- Was gilt bei Vermietung oder im Mehrfamilienhaus?
- In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Welche Unterlagen sollten Sie bekommen?
- Was gilt in Mietwohnung und Eigentumswohnung?
- Kümmert sich die Pflegekasse um Genehmigungen?
- Was gilt für Plattformlift und Hublift?
- Was gilt bei einem denkmalgeschützten Haus?
- Wer haftet, wenn etwas passiert?
- Sind Sie unsicher, welche Regeln für Sie gelten?
Brauchen Sie eine Genehmigung für einen Treppenlift?
Im eigenen Einfamilienhaus meist nicht. Der Lift wird an die Treppe geschraubt und ändert nichts Tragendes. Die Verbraucherzentrale rät aber, die Voraussetzungen je nach Bundesland zu prüfen.
In einer Mietwohnung brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. In einer Eigentumswohnung einen Beschluss der Gemeinschaft. Mehr unter Treppenlift als Mieter und Treppenlift in der Eigentumswohnung.
Brauchen Sie eine Genehmigung für einen Homelift?
Das hängt vom Bundesland und vom Umbau ab. Ein Deckendurchbruch greift in die Statik ein. Ein Anbau außen verändert das Gebäude. In beiden Fällen kann eine Baugenehmigung oder eine Anzeige nötig sein.
Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises nach. Ein Statiker prüft, ob die Decke den Durchbruch trägt. Der Anbieter des Lifts kennt das Verfahren oft.
Welche EU-Regeln gelten für den Lift selbst?
Treppenlifte und die meisten Homelifte sind Maschinen im Sinne des EU-Rechts. Ab dem 20. Januar 2027 Quelle, 7. Okt. 2026 gilt dafür die Maschinenverordnung. Lesen Sie Maschinenverordnung 2027.
Die Aufzugsrichtlinie gilt dagegen nicht für langsame Hebeanlagen: 0,15 m/s Quelle, 29. Okt. 2026. Viele Homelifte fahren so langsam.
Muss ein Lift im Haus geprüft werden?
Ein Treppenlift fällt nicht unter die Prüffristen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für Aufzugsanlagen gilt: Hauptprüfung spätestens alle zwei Jahre, dazwischen eine Zwischenprüfung – nur für Aufzugsanlagen im Anwendungsbereich der BetrSichV (nicht für Treppenlifte) Quelle, 29. Okt. 2026. Diese Prüfung macht eine zugelassene Überwachungsstelle, etwa TÜV oder DEKRA. Ein rein privat genutzter Homelift fällt meist nicht darunter.
Für einen Homelift im reinen Privathaushalt gilt nach unseren Quellen: rein privat: keine wiederkehrende ZÜS-Prüfung; bei Vermietung oder Beschäftigten ja (Quellen nicht einheitlich) Quelle, 7. Okt. 2026. Die Angaben sind nicht einheitlich. Fragen Sie den Hersteller und im Zweifel eine Prüfstelle.
Was gilt bei Vermietung oder im Mehrfamilienhaus?
Nutzen Mieter oder Beschäftigte den Lift, wird es strenger. Dann ist der Betreiber für Prüfungen verantwortlich. Das betrifft etwa Vermieter oder Eigentümergemeinschaften.
Im Mehrfamilienhaus kommen Brandschutz und Rettungswege dazu. Lesen Sie Treppenlift und Brandschutz.
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Beratung und Angebot einholen.
- Beim Bauamt klären, ob eine Genehmigung nötig ist (bei Homelift).
- Erlaubnis von Vermieter oder Gemeinschaft einholen.
- Antrag bei der Pflegekasse, vor dem Auftrag.
- Auftrag erteilen, einbauen, abnehmen.
- Unterlagen und Prüfplan aufbewahren.
Wichtig: Kostenvoranschlag vor dem Umbau bei der Pflegekasse einreichen Quelle, 29. Okt. 2026. Lesen Sie Antrag bei der Pflegekasse.
Welche Unterlagen sollten Sie bekommen?
- Konformitätserklärung und CE-Zeichen.
- Betriebsanleitung, auf Wunsch auf Papier.
- Abnahmeprotokoll.
- Wartungsplan des Herstellers.
- Falls nötig: Baugenehmigung und Prüfbescheinigung.
Was gilt in Mietwohnung und Eigentumswohnung?
Für Mieter: Mieter können die Erlaubnis für bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verlangen, außer sie ist dem Vermieter unzumutbar; eine Sicherheit kann vereinbart werden Quelle, 29. Okt. 2026. Für Eigentümer: Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verlangen; die Gemeinschaft beschließt über die Durchführung Quelle, 29. Okt. 2026.
Mehr unter Treppenlift in der Mietwohnung.
Kümmert sich die Pflegekasse um Genehmigungen?
Nein. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss, bis 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026. Genehmigungen und Erlaubnisse holen Sie selbst oder mit dem Anbieter ein.
Lesen Sie Zuschuss für Homelift und Plattformlift.
Was gilt für Plattformlift und Hublift?
Ein Plattformlift an der Treppe ist ähnlich wie ein Treppenlift zu sehen. Ein Hublift am Hauseingang kann ein Fundament brauchen und das Gebäude außen verändern.
Fragen Sie beim Bauamt, ob eine Genehmigung nötig ist, besonders im Außenbereich. Lesen Sie Plattformlift und Hublift.
Was gilt bei einem denkmalgeschützten Haus?
Bei einem Baudenkmal brauchen Sie für viele Änderungen eine Genehmigung der Denkmalbehörde. Auch für einen Treppenlift an einer historischen Treppe.
Fragen Sie früh bei der unteren Denkmalschutzbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises nach.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Der Betreiber des Lifts muss für einen sicheren Betrieb sorgen. Im Privathaus sind das Sie. Lassen Sie den Lift so warten, wie der Hersteller es vorgibt.
Fragen Sie Ihre Haftpflichtversicherung, ob Schäden durch den Lift abgedeckt sind, etwa bei Besuch.
Sind Sie unsicher, welche Regeln für Sie gelten?
Mehr über Homelifte lesen Sie unter Homelift und Homelift-Kosten.
Eine Frage stellen Sie über das Kontaktformular. Ein Mensch antwortet per E-Mail, innerhalb eines Werktags. Traplifts ruft Sie nie selbst an.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Treppenlift?
Im eigenen Haus meist nicht. Die Regeln stehen in der Landesbauordnung; fragen Sie im Zweifel das Bauamt.
Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Homelift?
Das hängt vom Umbau ab. Bei Deckendurchbruch oder Anbau fragen Sie das Bauamt.
Muss der TÜV einen privaten Homelift prüfen?
Nach unseren Quellen: rein privat: keine wiederkehrende ZÜS-Prüfung; bei Vermietung oder Beschäftigten ja (Quellen nicht einheitlich) Quelle, 7. Okt. 2026.
Wie oft werden Aufzüge geprüft?
Aufzugsanlagen, für die die BetrSichV gilt: Hauptprüfung spätestens alle zwei Jahre, dazwischen eine Zwischenprüfung – nur für Aufzugsanlagen im Anwendungsbereich der BetrSichV (nicht für Treppenlifte) Quelle, 29. Okt. 2026. Für Treppenlifte gilt das nicht, für rein private Homelifte meist auch nicht.
Brauche ich als Mieter eine Erlaubnis?
Ja. Mieter können die Erlaubnis für bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verlangen, außer sie ist dem Vermieter unzumutbar; eine Sicherheit kann vereinbart werden Quelle, 29. Okt. 2026.
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Quellen
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Entscheidungshilfe Treppenlift
- Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 2 Abschnitt 2: Aufzugsanlagen
- TÜV SÜD: Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge
- sanier.de: Betrieb eines Hausaufzugs
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
- EUR-Lex: Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- § 554 BGB: Barrierereduzierung (dejure.org)
- § 20 WEG: Bauliche Veränderungen (dejure.org)
- Empfehlung Verbraucherzentrale: Antrag vor der Maßnahme: verbraucherzentrale.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI, per Pflegebedürftigem: dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)
- Prüffristen für Aufzugsanlagen nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4 (durch eine zugelassene Überwachungsstelle): gesetze-im-internet.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Prüfpflicht privater Homelift (BetrSichV): sanier.de (geprüft 7. Okt. 2026)
- §554 BGB Barrierereduzierung: dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- §20 Abs. 2 WEG: dejure.org (geprüft 29. Okt. 2026)
- Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU gilt nicht für Hebezeuge mit einer Geschwindigkeit von höchstens 0,15 m/s (diese fallen unter die Maschinenvorschriften): eur-lex.europa.eu (geprüft 29. Okt. 2026)
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab (auch für Treppenlifte, EN 81-40): eur-lex.europa.eu (geprüft 7. Okt. 2026)