- Pflegekasse: 27 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026 für den Basistarif, mit Pflegegrad.
- Basistarif meist 27 € – 40 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026; Extras zahlen Sie selbst.
- Antrag formlos bei der Pflegekasse; Anbieter braucht einen Kassenvertrag.
Ohne Telefonnummer. In 2 Minuten Preisspanne und passender Typ.
Auf dieser Seite
- Was ist ein Hausnotruf?
- Was kostet ein Hausnotruf?
- Wann zahlt die Pflegekasse?
- Wie beantragen Sie den Zuschuss?
- Wie wählen Sie einen Anbieter?
- Was regeln Sie beim Anschluss?
- Welche Grenzen hat ein Hausnotruf?
- Wie testen Sie den Hausnotruf?
- Was sollten Angehörige wissen?
- Worauf achten Sie im Vertrag?
- Hausnotruf und Treppenlift
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- Was ist ein Hausnotruf?
- Was kostet ein Hausnotruf?
- Wann zahlt die Pflegekasse?
- Wie beantragen Sie den Zuschuss?
- Wie wählen Sie einen Anbieter?
- Was regeln Sie beim Anschluss?
- Welche Grenzen hat ein Hausnotruf?
- Wie testen Sie den Hausnotruf?
- Was sollten Angehörige wissen?
- Worauf achten Sie im Vertrag?
- Hausnotruf und Treppenlift
Die Pflegekasse übernimmt für den Basistarif eines Hausnotrufs 27 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026, wenn Sie einen Pflegegrad haben und viel allein sind. Der Basistarif kostet meist 27 € – 40 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzmelder zahlen Sie selbst.
Was ist ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf ist ein Funksender als Armband oder Halskette, verbunden mit einer Basisstation. Drücken Sie den Knopf, sprechen Sie mit einer Notrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist. Sie verständigt Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst.
Es gibt auch mobile Geräte für unterwegs, mit Ortung. Ein Hausnotruf ändert nichts am Sturzrisiko. Er sorgt dafür, dass schneller Hilfe kommt.
Was kostet ein Hausnotruf?
| Leistung | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif (Gerät, Sender, Installation, Notrufzentrale) | 27 € – 40 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026 |
| Zuschuss der Pflegekasse | 27 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026 |
| Bis Ende März 2026 | 25,50 Euro im Monat (bis 31. März 2026) Quelle, 29. Okt. 2026 |
Komfortpakete mit Schlüsseldepot, Bereitschaftsdienst oder Sturzmelder kosten mehr. Die Verbraucherzentrale rät, nur zu buchen, was Sie wirklich brauchen; oft reicht der Basistarif. Fragen Sie nach Laufzeit und Kündigungsfrist.
Ohne Telefonnummer. In 2 Minuten Preisspanne und passender Typ.
Wann zahlt die Pflegekasse?
Hausnotrufsysteme sind Pflegehilfsmittel: Produktgruppe 52 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses Quelle, 29. Okt. 2026. Voraussetzungen laut Verbraucherzentrale: ein Pflegegrad; Sie sind fast den ganzen Tag allein (oder Mitbewohner sind oft und länger weg bzw. können selbst keine Hilfe holen); jederzeit kann eine Notsituation eintreten Quelle, 29. Okt. 2026. Der Medizinische Dienst prüft das für die Kasse.
Der Anbieter muss Vertragspartner der Pflegekasse sein. Dann gilt: Die Pflegekasse zahlt direkt an den Anbieter; Sie gehen nicht in Vorleistung Quelle, 29. Okt. 2026. Den Eigenanteil für Zusatzleistungen können Sie steuerlich geltend machen: als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar (für den selbst bezahlten Teil) Quelle, 29. Okt. 2026.
Ohne Pflegegrad zahlen Sie selbst. Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos: formlos, auch telefonisch, auch durch Angehörige mit Vollmacht Quelle, 7. Okt. 2026. Siehe Pflegegrad beantragen und den Pflegegrad-Rechner.
Wie beantragen Sie den Zuschuss?
- Fragen Sie den Anbieter, ob er einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat.
- Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse; formlos geht, oft gibt es ein Formular.
- Schildern Sie kurz, warum Sie viel allein sind und Notsituationen möglich sind.
- Warten Sie die Zusage ab, bevor Sie einen Vertrag über Zusatzleistungen schließen.
Die kostenlose Pflegeberatung hilft: kostenlos, auf Wunsch zu Hause; Angehörige haben mit Zustimmung einen eigenen Anspruch Quelle, 29. Okt. 2026.
Wie wählen Sie einen Anbieter?
- Wer kommt, wenn Sie drücken: Angehörige oder ein Bereitschaftsdienst?
- Wie schnell ist der Bereitschaftsdienst bei Ihnen?
- Funktioniert das Gerät bei Stromausfall, und wie lange hält der Akku? Fragen Sie nach.
- Testen Sie die Reichweite im Garten, im Keller und an der Treppe.
- Unterschreiben Sie nichts an der Haustür. Siehe Betrug erkennen.
Was regeln Sie beim Anschluss?
- Kontaktpersonen: mindestens zwei Menschen in der Nähe.
- Zugang: ein Schlüsseldepot, damit Helfer hineinkommen.
- Gesundheitsdaten: Medikamente und Hausarzt.
- Probealarm: einmal in jedem Raum, auch oben an der Treppe.
Welche Grenzen hat ein Hausnotruf?
Er hilft nur, wenn Sie den Sender tragen und drücken können. Für Menschen mit Demenz ist er laut Verbraucherzentrale weniger geeignet. Sturzmelder lösen automatisch aus, melden aber auch Fehlalarme. Siehe Treppenlift und Demenz.
Wie testen Sie den Hausnotruf?
Testen Sie den Hausnotruf direkt nach dem Anschluss und danach regelmäßig. Drücken Sie den Knopf in jedem Raum, auch im Bad und an der Treppe. So wissen Sie, ob die Verbindung überall klappt.
Sagen Sie der Zentrale vorher, dass es ein Test ist, wenn der Anbieter das so vorsieht. Fragen Sie auch, wie oft das Gerät sich selbst prüft und wie Sie merken, dass der Akku schwach ist.
Was sollten Angehörige wissen?
Angehörige sollten wissen, wer im Notfall angerufen wird und wer einen Schlüssel hat. Das legen Sie beim Anschluss fest. Halten Sie die Liste aktuell, wenn sich etwas ändert.
Sprechen Sie offen darüber, wie der Knopf getragen wird. Ein Hausnotruf hilft nur, wenn der Knopf am Körper ist. Viele legen ihn nachts oder im Bad ab. Mehr für Angehörige lesen Sie unter Für Angehörige.
Worauf achten Sie im Vertrag?
Achten Sie im Vertrag vor allem auf Laufzeit, Kündigungsfrist und Zusatzkosten. Manche Angebote locken mit einem günstigen Start und werden später teurer.
- Welche Leistungen sind im Grundpreis enthalten?
- Was kostet eine Schlüsselhinterlegung oder ein Einsatz vor Ort?
- Wie kündigen Sie, zum Beispiel bei Umzug ins Heim?
- Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab?
Unterschreiben Sie nicht an der Haustür. Lesen Sie Betrug erkennen.
Hausnotruf und Treppenlift
Der Treppenlift hilft auf der Treppe; der Hausnotruf holt Hilfe, wenn doch etwas passiert. Bleibt der Lift stehen, gibt der Notrufknopf Sicherheit: Treppenlift bleibt stehen. Für den Treppenlift gibt es einen eigenen Zuschuss von bis zu 4.180 € Quelle, 6. Okt. 2026: Zuschuss der Pflegekasse und Zuschuss-Check. Wir verkaufen keine Notrufgeräte; Fragen beantwortet ein Mensch per Mail binnen eines Werktags über das Kontaktformular. Mehr im Ratgeber und für Angehörige.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?
Seit April 2026 27 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026 für den Basistarif, bei einem Anbieter mit Kassenvertrag.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Ja. Zusätzlich müssen Sie viel allein sein und Notsituationen müssen möglich sein.
Zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?
In der Regel nicht; zuständig ist die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel.
Was kostet ein Hausnotruf ohne Zuschuss?
Der Basistarif liegt meist bei 27 € – 40 € pro Monat Quelle, 29. Okt. 2026, plus Extras.
Funktioniert der Notrufknopf auf dem Treppenlift?
Ja, in Reichweite der Basisstation. Testen Sie das nach der Installation.
Ohne Telefonnummer. In 2 Minuten Preisspanne und passender Typ.
Quellen
- Verbraucherzentrale — Hausnotrufsysteme erklärt
- Pflegewegweiser NRW — Hausnotruf: was hat sich 2026 geändert?
- betanet — Hausnotrufsysteme
- Gesetze im Internet — § 40 SGB XI
- Üblicher Preis für einen Hausnotruf-Basistarif, je nach Leistung (Verbraucherzentrale): verbraucherzentrale.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Abrechnung des Hausnotruf-Zuschusses bei Anbietern mit Vertrag (Pflegewegweiser NRW): pflegewegweiser-nrw.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Hausnotrufsysteme stehen im Pflegehilfsmittelverzeichnis (GKV-Spitzenverband); Rechtsgrundlage §§ 40, 78 SGB XI: betanet.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Steuerliche Behandlung der Hausnotruf-Kosten (betanet): betanet.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Voraussetzungen für den Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse; der Medizinische Dienst prüft: verbraucherzentrale.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Zuschuss der Pflegekasse für den Basistarif eines Hausnotrufs (Anbieter mit Vertrag mit der Pflegekasse), seit 1. April 2026: verbraucherzentrale.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Bisheriger Basistarif Hausnotruf vor der Erhöhung zum 1. April 2026 (historischer Wert): pflegewegweiser-nrw.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Pflegeberatung §7a SGB XI: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 29. Okt. 2026)
- Form des Antrags auf Pflegeleistungen: bundesgesundheitsministerium.de (geprüft 7. Okt. 2026)
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI, per Pflegebedürftigem: dejure.org (geprüft 6. Okt. 2026)